
Unsere neue Gemeinde braucht noch einen Namen. Welcher Name könnte passend sein? Ihren Vorschlag können Sie bis zum 1. August 2022 über das untenstehende Formular abgeben. Die Kirchenvorstände werden dann in Zusammenarbeit mit dem Landeskirchenamt und allen weiteren, die daran beteiligt sein müssen, aus Ihre Vorschlägen einen passenden auswählen.
Wie Sie sich vermutlich schon gedacht haben, gibt es natürlich auch für die Namensgebung von Gemeinden Grundsätze und Vorschriften. Nachfolgend die wichtigsten Kriterien für die Namensgebung:
- Der Name einer Kirchengemeinde soll sie von anderen Kirchengemeinden unterscheiden und gleichzeitig den kirchlichen Charakter dieser Körperschaft verdeutlichen.
- Der Name beinhaltet auf jeden Fall den Ort der politischen Gemeinde, in unserem Fall „Osnabrück“
- Der Name sollte um ein Patrozinium ergänzt werden. Hierbei kann es sich um einen biblischen Namen handeln (z. B. Johannes-Kirchengemeinde, Marien-Kirchengemeinde) oder um einen Begriff aus der christlichen Lehre (Auferstehungs-Kirchengemeinde, Dreifaltigkeits-Kirchengemeinde) oder um eine allgemein bekannte Persönlichkeit aus der Kirchengeschichte, die eine überregionale Bedeutung hat und auch heute noch einen positiven Bezug ermöglicht (Melanchthon-Kirchengemeinde, Dietrich-Bonhoeffer-Kirchengemeinde).
- Ausgeschlossen sind für die Namensgebung noch lebende Personen sowie Namen ohne erkennbaren christlichen oder örtlichen Bezug (Zukunfts-Kirchengemeinde, Einigkeits-Kirchengemeinde).
- Haben mehrere Kirchengemeinden, die zu einer neuen Kirchengemeinde zusammengelegt werden, jeweils ein eigenes Patrozinium, also wie bei uns (Hermann) Bonnus und Martin (Luther), können beide Patrozinien dem neuen Namen der Kirchengemeinde vorangestellt werden, d. h. unsere neue Gemeinde könnte „Bonnus-und-Martin-Kirchengemeinde Osnabrück“ heißen. Falls dies statt eines neuen Namens ihr Wunsch wäre, schreiben Sie dies bitte auch an uns.
- Namensgebungen, die erkennbar entzweienden Charakter haben, sind ausgeschlossen. Der Name soll möglichst in einem breiten Konsens gefunden werden.
Unter allen Einsendungen verlosen wir einen Gutschein im Wert von 25,- Euro für einen Besuch bzw. Besuche im Eiskaffee in Hellern.